Unfallinstandsetzung
Hier gilt im Prinzip das gleiche, was zu den Reparaturen gesagt wurde. Bei einem Haftpflichtschaden lassen wir ein Gutachten erstellen und vermitteln Ihnen eine Fachanwaltskanzlei, die ausschließlich auf Unfallschäden spezialisiert ist und alles für Sie erledigt. Die Kosten übernimmt i.d.R. die Versicherung des Unfallgegeners (Schädiger). Sie müssen sich um NICHTS kümmern. Wir übernehmen die komplette Abwicklung für Sie.